Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bei inländischen Banken sind mit dem Steuerabzug in der Regel abgegolten. Vorauszahlungen werden darauf nicht festgesetzt. Anders ist es bei Erträgen ohne Steuerabzug, etwa aus ausländischen Depots, privaten Darlehen oder bei Krypto-Gewinnen, die über die Einkommensteuererklärung laufen.
Wer solche Erträge regelmäßig hat, muss mit Vorauszahlungen rechnen, sobald die darauf entfallende Steuer 400 € im Jahr erreicht.
Beispiel
Zinsen aus einem Privatdarlehen an einen Bekannten von 3.000 € im Jahr werden mit 25 % besteuert, rund 790 € inklusive Soli. Das Finanzamt kann dafür Vorauszahlungen festsetzen.
Rechner
Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026
Begriffserklärung ohne Beratung im Einzelfall.