Mit dem Einkommensteuerbescheid rechnet das Finanzamt ab: Von der festgesetzten Steuer werden Vorauszahlungen, Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer abgezogen. Bleibt ein Rest, ist er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen (§ 36 Abs. 4 EStG). Ein Überschuss wird erstattet.
Hohe Abschlusszahlungen sind ein Zeichen, dass die Vorauszahlungen zu niedrig waren. Meist erhöht das Finanzamt mit demselben Bescheid auch die künftigen Raten, sodass in kurzer Zeit mehrere Beträge zusammenkommen.
Beispiel
Festgesetzte Steuer 14.000 €, Vorauszahlungen 10.000 €: Abschlusszahlung 4.000 €, fällig einen Monat nach Bekanntgabe.
Rechner
Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026
Zur Orientierung, verbindlich ist das Gesetz.