Das Finanzamt erlässt den Vorauszahlungsbescheid meist zusammen mit dem Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr. Er gilt für das laufende Jahr und häufig auch für die folgenden Jahre, bis ein neuer Bescheid kommt. Grundlage ist in der Regel die Steuer aus der letzten Veranlagung, abzüglich einbehaltener Lohn- und Kapitalertragsteuer.
Der Bescheid steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und kann jederzeit geändert werden, auf Antrag oder von Amts wegen. Gegen ihn ist Einspruch möglich, in der Praxis ist ein formloser Antrag auf Anpassung aber der einfachere Weg. Bei der Gewerbesteuer erlässt die Gemeinde den Vorauszahlungsbescheid.
Beispiel
Im Bescheid steht: „Vorauszahlungen für 2026: Einkommensteuer je 1.250 €, Solidaritätszuschlag je 0 €“. Das bedeutet viermal 1.250 € an den gesetzlichen Terminen.
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Herabsetzungsantrag-Check: Lohnt sich ein Antrag auf niedrigere Vorauszahlungen?
Zur Orientierung, verbindlich ist das Gesetz.