Viele Steuern entstehen erst am Ende eines Zeitraums, etwa die Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres. Damit der Staat nicht ein ganzes Jahr auf sein Geld wartet und Steuerpflichtige keine riesige Einmalzahlung leisten müssen, werden Abschläge erhoben: die Vorauszahlungen.
Vorauszahlungen gibt es bei der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer. Bei den ersten drei setzt die Behörde die Beträge per Bescheid fest, bei der Umsatzsteuer berechnet der Unternehmer sie selbst in der Voranmeldung. Mit dem Jahresbescheid werden alle Vorauszahlungen angerechnet, es folgt eine Nachzahlung oder eine Erstattung.
Beispiel
Eine Grafikdesignerin hatte laut letztem Bescheid 8.000 € Einkommensteuer. Das Finanzamt setzt für das laufende Jahr viermal 2.000 € fest, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
Rechner
Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026
Kurz erklärt, keine Steuerberatung.