Der Antrag ist formlos möglich, am einfachsten per ELSTER-Nachricht. Er sollte Steuernummer, Jahr, gewünschte Höhe und eine nachvollziehbare Begründung enthalten, etwa eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine Hochrechnung des Gewinns.
Für Herabsetzungen gibt es keine Mindestgrenze. Das Finanzamt kann auch bereits gezahlte Raten des laufenden Jahres herabsetzen und erstatten. Für die Gewerbesteuer beantragt man beim Finanzamt einen angepassten Messbetrag für Vorauszahlungszwecke.
Beispiel
Nach dem Verlust eines Großkunden rechnet ein Berater mit 40 % weniger Gewinn. Er beantragt die Herabsetzung von 3.000 € auf 1.600 € je Termin.
Rechner
Herabsetzungsantrag-Check: Lohnt sich ein Antrag auf niedrigere Vorauszahlungen?
Begriffserklärung ohne Beratung im Einzelfall.