Die Fristen gelten für Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende, endet die Frist am nächsten Werktag. Für die Jahre 2020 bis 2024 gelten wegen der Corona-Zeit verlängerte Fristen, für 2024 mit Beratung bis 30. April 2026.
Wer spät abgibt, verschiebt auch den Bescheid und damit die Abrechnung der Vorauszahlungen. Bei Nachzahlungen steigen so die Zinsen, bei Erstattungen kommt das Geld später.
Beispiel
Die Erklärung 2025 ist ohne Steuerberater bis 31. Juli 2026 abzugeben, mit Steuerberater bis 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist.
Rechner
Nachzahlungszinsen-Rechner: Zinsen nach § 233a AO mit 0,15 % pro Monat
Zur Orientierung, verbindlich ist das Gesetz.