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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Lexikon · § 122 AO

Bekanntgabe

Ein Steuerbescheid wird mit der Bekanntgabe wirksam; per Post gilt er am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Ab der Bekanntgabe laufen die Einspruchsfrist von einem Monat und die Zahlungsfrist für eine Abschlusszahlung. Auch der Zinslauf nach § 233a AO endet mit dem Tag, an dem der Bescheid wirksam wird.

Seit 2025 gilt die Bekanntgabefiktion von vier Tagen statt bisher drei Tagen. Bei elektronischer Bereitstellung über ELSTER gilt der Bescheid am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.

Beispiel

Bescheiddatum Montag, 4. Mai: Bekanntgabe am Freitag, 8. Mai. Die Abschlusszahlung ist am 8. Juni fällig.

Rechner

Nachzahlungszinsen-Rechner: Zinsen nach § 233a AO mit 0,15 % pro Monat

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Zur Orientierung, verbindlich ist das Gesetz.

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