Ab der Bekanntgabe laufen die Einspruchsfrist von einem Monat und die Zahlungsfrist für eine Abschlusszahlung. Auch der Zinslauf nach § 233a AO endet mit dem Tag, an dem der Bescheid wirksam wird.
Seit 2025 gilt die Bekanntgabefiktion von vier Tagen statt bisher drei Tagen. Bei elektronischer Bereitstellung über ELSTER gilt der Bescheid am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Beispiel
Bescheiddatum Montag, 4. Mai: Bekanntgabe am Freitag, 8. Mai. Die Abschlusszahlung ist am 8. Juni fällig.
Rechner
Nachzahlungszinsen-Rechner: Zinsen nach § 233a AO mit 0,15 % pro Monat
Zur Orientierung, verbindlich ist das Gesetz.