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Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Lexikon · § 25 EStG

Veranlagungszeitraum

Der Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr, für das die Einkommen- oder Körperschaftsteuer festgesetzt wird.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Die Einkommensteuer entsteht mit Ablauf des Veranlagungszeitraums. Vorauszahlungen werden für den laufenden Veranlagungszeitraum geleistet und mit der Veranlagung angerechnet. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr ordnet das Gesetz den Gewinn dem Kalenderjahr zu, in dem das Wirtschaftsjahr endet.

Bei der Gewerbesteuer heißt der entsprechende Zeitraum Erhebungszeitraum, bei der Umsatzsteuer Besteuerungszeitraum.

Beispiel

Für den Veranlagungszeitraum 2026 sind die Vorauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember 2026 fällig.

Rechner

Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026

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