Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt (§ 14 GewStG). Besteht die Steuerpflicht nicht das ganze Jahr, tritt der kürzere Zeitraum an seine Stelle.
Neue Regeln wie der Mindesthebesatz von 280 % gelten erstmals für einen bestimmten Erhebungszeitraum, hier 2027. Vorauszahlungen sind während des Erhebungszeitraums zu leisten, bei abweichendem Wirtschaftsjahr während des Wirtschaftsjahres, das darin endet.
Beispiel
Für den Erhebungszeitraum 2027 gilt erstmals ein Mindesthebesatz von 280 %.
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Gewerbesteuer-Vorauszahlung: Messbetrag, Hinzurechnungen, Hebesatz deiner Stadt und Raten
Kurz erklärt, keine Steuerberatung.