Der Mindesthebesatz verhindert Gewerbesteueroasen mit extrem niedrigen Sätzen. Bis einschließlich 2026 dürfen Gemeinden 200 % nicht unterschreiten. Mit dem Gesetz vom 29. Juni 2026 wurde § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG geändert, der neue Wert von 280 % gilt erstmals für den Erhebungszeitraum 2027.
Laut Datensatz 2024 lagen 43 Gemeinden in Deutschland unter 280 %. Für dort ansässige Unternehmen steigt die Gewerbesteuer 2027 entsprechend, bei Personenunternehmen bleibt die Wirkung wegen der Anrechnung nach § 35 EStG meist gering.
Beispiel
Eine Gemeinde mit 240 % muss 2027 auf mindestens 280 % erhöhen. Für eine GmbH mit 2.000.000 € Gewerbeertrag steigt die Steuer von 168.000 € auf 196.000 €.
Rechner
Gewerbesteuer-Vorauszahlung: Messbetrag, Hinzurechnungen, Hebesatz deiner Stadt und Raten
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