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Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Lexikon · § 16 Abs. 4 GewStG

Mindesthebesatz

Der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer beträgt 200 % und steigt ab dem Erhebungszeitraum 2027 auf 280 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Der Mindesthebesatz verhindert Gewerbesteueroasen mit extrem niedrigen Sätzen. Bis einschließlich 2026 dürfen Gemeinden 200 % nicht unterschreiten. Mit dem Gesetz vom 29. Juni 2026 wurde § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG geändert, der neue Wert von 280 % gilt erstmals für den Erhebungszeitraum 2027.

Laut Datensatz 2024 lagen 43 Gemeinden in Deutschland unter 280 %. Für dort ansässige Unternehmen steigt die Gewerbesteuer 2027 entsprechend, bei Personenunternehmen bleibt die Wirkung wegen der Anrechnung nach § 35 EStG meist gering.

Beispiel

Eine Gemeinde mit 240 % muss 2027 auf mindestens 280 % erhöhen. Für eine GmbH mit 2.000.000 € Gewerbeertrag steigt die Steuer von 168.000 € auf 196.000 €.

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