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Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Lexikon · § 35 EStG

Gewerbesteuer-Anrechnung

Bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern sinkt die Einkommensteuer um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags, höchstens um die gezahlte Gewerbesteuer.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Die Anrechnung nach § 35 EStG mildert die Doppelbelastung von Gewerbe- und Einkommensteuer. Sie beträgt das Vierfache des Messbetrags, ist aber auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und auf die Einkommensteuer begrenzt, die anteilig auf gewerbliche Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag).

Bei einem Hebesatz von 400 % gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer rechnerisch fast vollständig aus. Über 400 % bleibt eine Mehrbelastung. Für den Solidaritätszuschlag zählt die geminderte Einkommensteuer, für die Kirchensteuer wird § 35 nicht angewendet (§ 51a EStG).

Beispiel

Messbetrag 1.942,50 €, Hebesatz 450 %: Gewerbesteuer 8.741,25 €, Anrechnung höchstens 7.770 €. Es bleiben rund 970 € Mehrbelastung.

Rechner

Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026

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