Das Finanzamt ermittelt aus dem Gewinn den Gewerbeertrag, rundet ihn auf volle 100 € ab, zieht bei natürlichen Personen und Personengesellschaften 24.500 € Freibetrag ab und wendet die Steuermesszahl von 3,5 % an. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, festgesetzt im Gewerbesteuermessbescheid.
Die Gemeinde ist an diesen Betrag gebunden und berechnet daraus mit ihrem Hebesatz die Gewerbesteuer. Der Messbetrag ist auch die Grundlage der Anrechnung nach § 35 EStG: Die Einkommensteuer sinkt um bis zu das Vierfache.
Beispiel
Gewerbeertrag 80.000 € minus 24.500 € Freibetrag ergibt 55.500 €, mal 3,5 % gleich 1.942,50 € Messbetrag.
Rechner
Gewerbesteuer-Vorauszahlung: Messbetrag, Hinzurechnungen, Hebesatz deiner Stadt und Raten
Begriffserklärung ohne Beratung im Einzelfall.