Seit dem Erhebungszeitraum 2008 gilt für alle Gewerbebetriebe eine einheitliche Steuermesszahl von 3,5 %. Vorher gab es für Personenunternehmen einen Staffeltarif. Für Hausgewerbetreibende ermäßigt sich die Messzahl auf 56 % des Regelwerts.
Die Messzahl macht die Gewerbesteuer bundesweit vergleichbar: Unterschiede entstehen allein durch den Hebesatz der Gemeinde. Jeder Prozentpunkt Hebesatz kostet 0,035 % des Gewerbeertrags, bei 400 % sind es 14 %.
Beispiel
Gewerbeertrag nach Freibetrag 100.000 €: Messbetrag 3.500 €. Bei 400 % Hebesatz ergibt das 14.000 € Gewerbesteuer.
Rechner
Gewerbesteuer-Vorauszahlung: Messbetrag, Hinzurechnungen, Hebesatz deiner Stadt und Raten
Kurz erklärt, keine Steuerberatung.