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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Lexikon · § 7 GewStG

Gewerbeertrag

Der Gewerbeertrag ist der steuerliche Gewinn, vermehrt um Hinzurechnungen und vermindert um Kürzungen.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Ausgangspunkt ist der nach Einkommen- oder Körperschaftsteuerrecht ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG). Dazu kommen die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG, etwa ein Viertel der Finanzierungsanteile über 200.000 €, abgezogen werden die Kürzungen nach § 9 GewStG, etwa für eigenen Grundbesitz.

Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird er um 24.500 € gekürzt, bevor die Messzahl angewendet wird. Verluste können als Gewerbeverlust in Folgejahre vorgetragen werden.

Beispiel

Gewinn 90.000 €, keine Hinzurechnungen, Kürzung für Grundbesitz 1.200 €: Gewerbeertrag 88.800 €.

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