Ausgangspunkt ist der nach Einkommen- oder Körperschaftsteuerrecht ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG). Dazu kommen die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG, etwa ein Viertel der Finanzierungsanteile über 200.000 €, abgezogen werden die Kürzungen nach § 9 GewStG, etwa für eigenen Grundbesitz.
Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird er um 24.500 € gekürzt, bevor die Messzahl angewendet wird. Verluste können als Gewerbeverlust in Folgejahre vorgetragen werden.
Beispiel
Gewinn 90.000 €, keine Hinzurechnungen, Kürzung für Grundbesitz 1.200 €: Gewerbeertrag 88.800 €.
Rechner
Gewerbesteuer-Vorauszahlung: Messbetrag, Hinzurechnungen, Hebesatz deiner Stadt und Raten
Begriffserklärung ohne Beratung im Einzelfall.