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Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Lexikon · § 11 Abs. 1 GewStG

Gewerbesteuer-Freibetrag

Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 €, Kapitalgesellschaften keinen.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Der Freibetrag wird vom abgerundeten Gewerbeertrag abgezogen, höchstens bis auf null. Bis 24.500 € Gewerbeertrag fällt bei Personenunternehmen deshalb keine Gewerbesteuer an. Für bestimmte Vereine und Unternehmen juristischer Personen des öffentlichen Rechts gilt ein Freibetrag von 5.000 €.

GmbH, UG und AG zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Bei der Wahl der Rechtsform ist das ein Faktor, der allerdings durch die Anrechnung nach § 35 EStG bei Personenunternehmen ohnehin weitgehend ausgeglichen wird.

Beispiel

Gewerbeertrag 30.000 €: Ein Einzelunternehmer zahlt Steuer auf 5.500 €, eine GmbH auf 30.000 €.

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