Der Freibetrag wird vom abgerundeten Gewerbeertrag abgezogen, höchstens bis auf null. Bis 24.500 € Gewerbeertrag fällt bei Personenunternehmen deshalb keine Gewerbesteuer an. Für bestimmte Vereine und Unternehmen juristischer Personen des öffentlichen Rechts gilt ein Freibetrag von 5.000 €.
GmbH, UG und AG zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Bei der Wahl der Rechtsform ist das ein Faktor, der allerdings durch die Anrechnung nach § 35 EStG bei Personenunternehmen ohnehin weitgehend ausgeglichen wird.
Beispiel
Gewerbeertrag 30.000 €: Ein Einzelunternehmer zahlt Steuer auf 5.500 €, eine GmbH auf 30.000 €.
Rechner
Gewerbesteuer-Vorauszahlung: Messbetrag, Hinzurechnungen, Hebesatz deiner Stadt und Raten
Zur Orientierung, verbindlich ist das Gesetz.