Die Formel lautet: positive gewerbliche Einkünfte geteilt durch die Summe aller positiven Einkünfte, multipliziert mit der geminderten tariflichen Einkommensteuer. Wer neben dem Gewerbe hohe andere Einkünfte hat, kann die Anrechnung voll nutzen. Wer wenig Einkommensteuer zahlt, etwa wegen hoher Sonderausgaben oder Verlusten, verliert einen Teil der Anrechnung.
Ein nicht genutzter Anrechnungsbetrag verfällt, er kann weder vor- noch zurückgetragen werden. Bei niedrigen Gewinnen ist das häufiger der Fall als viele denken.
Beispiel
Gewerbliche Einkünfte 50.000 €, Summe der Einkünfte 100.000 €, tarifliche Einkommensteuer 25.000 €: Höchstbetrag 12.500 €.
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Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026
Begriffserklärung ohne Beratung im Einzelfall.