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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Lexikon · § 19 GewStG

Gewerbesteuer-Vorauszahlung

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlung ist am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November an die Gemeinde zu zahlen.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Jede Rate beträgt grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (§ 19 Abs. 2 GewStG). Die einzelne Vorauszahlung wird auf volle Euro abgerundet und nur festgesetzt, wenn sie mindestens 50 € beträgt.

Anders als die Einkommensteuer geht die Gewerbesteuer an die Gemeinde der Betriebsstätte. Die Gemeinde kann die Vorauszahlungen bis zum Ende des 15. Monats nach dem Erhebungszeitraum anpassen. Den Messbetrag für Vorauszahlungszwecke setzt das Finanzamt fest, an diesen Wert ist die Gemeinde gebunden.

Beispiel

Bei 1.207,50 € Messbetrag und 450 % Hebesatz beträgt die Gewerbesteuer 5.433,75 €. Jede Vorauszahlung liegt bei 1.358 €.

Rechner

Gewerbesteuer-Vorauszahlung: Messbetrag, Hinzurechnungen, Hebesatz deiner Stadt und Raten

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