Jede Rate beträgt grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (§ 19 Abs. 2 GewStG). Die einzelne Vorauszahlung wird auf volle Euro abgerundet und nur festgesetzt, wenn sie mindestens 50 € beträgt.
Anders als die Einkommensteuer geht die Gewerbesteuer an die Gemeinde der Betriebsstätte. Die Gemeinde kann die Vorauszahlungen bis zum Ende des 15. Monats nach dem Erhebungszeitraum anpassen. Den Messbetrag für Vorauszahlungszwecke setzt das Finanzamt fest, an diesen Wert ist die Gemeinde gebunden.
Beispiel
Bei 1.207,50 € Messbetrag und 450 % Hebesatz beträgt die Gewerbesteuer 5.433,75 €. Jede Vorauszahlung liegt bei 1.358 €.
Rechner
Gewerbesteuer-Vorauszahlung: Messbetrag, Hinzurechnungen, Hebesatz deiner Stadt und Raten
Begriffserklärung ohne Beratung im Einzelfall.