Die Zahllast ist identisch mit der Umsatzsteuer-Vorauszahlung des Zeitraums. Sie ist am Tag der Abgabe der Voranmeldung fällig, also am 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
Wer die Zahllast zuverlässig zahlen will, trennt die vereinnahmte Umsatzsteuer gleich bei Zahlungseingang vom übrigen Geld, etwa auf einem Unterkonto.
Beispiel
Umsatzsteuer 5.700 €, Vorsteuer 1.900 €: Zahllast 3.800 €.
Rechner
Umsatzsteuer-Vorauszahlung: Zahllast, Voranmeldungszeitraum, Dauerfristverlängerung
Zur Orientierung, verbindlich ist das Gesetz.