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Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Lexikon · § 15 UStG

Vorsteuer

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen, die ein Unternehmer von seiner eigenen Umsatzsteuer abziehen darf.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung und dass die Leistung für das Unternehmen bezogen wurde. Die Vorsteuer wird in der Voranmeldung des Zeitraums abgezogen, in dem Leistung und Rechnung vorliegen.

In Monaten mit großen Investitionen kann die Vorsteuer die Umsatzsteuer übersteigen. Dann ergibt die Voranmeldung einen Überschuss, den das Finanzamt erstattet. Kleinunternehmer dürfen keine Vorsteuer abziehen.

Beispiel

Kauf eines Firmenwagens für 40.000 € netto: 7.600 € Vorsteuer mindern die Zahllast im Kaufmonat.

Rechner

Umsatzsteuer-Vorauszahlung: Zahllast, Voranmeldungszeitraum, Dauerfristverlängerung

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Zur Orientierung, verbindlich ist das Gesetz.

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