In der Voranmeldung gibt der Unternehmer seine steuerpflichtigen Umsätze, die darauf entfallende Steuer und die abziehbare Vorsteuer an. Sie wird nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über ELSTER übermittelt, eine Papierabgabe ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich.
Die Voranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Fehler lassen sich mit einer berichtigten Voranmeldung korrigieren, solange die Jahreserklärung noch nicht abgegeben ist. Wer Voranmeldungen verspätet abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag.
Beispiel
Ein Onlinehändler übermittelt jeden Monat bis zum 10. die Voranmeldung für den Vormonat und bucht die Zahllast gleichzeitig per Lastschrift ab.
Rechner
Umsatzsteuer-Vorauszahlung: Zahllast, Voranmeldungszeitraum, Dauerfristverlängerung
Begriffserklärung ohne Beratung im Einzelfall.