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Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Lexikon · § 18 UStG

Umsatzsteuer-Vorauszahlung

Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist die selbst berechnete Steuer eines Voranmeldungszeitraums, fällig am 10. Tag danach.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Unternehmer berechnen für jeden Monat oder jedes Quartal die Umsatzsteuer auf ihre Umsätze, ziehen die Vorsteuer ab und übermitteln das Ergebnis mit der Voranmeldung. Der positive Betrag ist die Vorauszahlung, sie ist am 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig (§ 18 Abs. 1 UStG).

Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, ergibt sich ein Überschuss, den das Finanzamt erstattet. Mit der Jahreserklärung werden alle Vorauszahlungen abgerechnet. Eine Dauerfristverlängerung verschiebt Anmeldung und Zahlung um einen Monat.

Beispiel

Umsätze im April 20.000 € netto zu 19 %, Vorsteuer 1.400 €: Vorauszahlung 3.800 € minus 1.400 € gleich 2.400 €, fällig am 10. Mai.

Rechner

Umsatzsteuer-Vorauszahlung: Zahllast, Voranmeldungszeitraum, Dauerfristverlängerung

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