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Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Lexikon · § 18 Abs. 2 UStG

Voranmeldungszeitraum

Der Voranmeldungszeitraum bestimmt, ob die Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich angemeldet wird.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Der Normalfall ist das Kalendervierteljahr. Hat die Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als 9.000 € betragen, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Bei nicht mehr als 2.000 € kann das Finanzamt von den Voranmeldungen befreien.

Für Gründer gilt eigentlich der Monat im Gründungsjahr und im Folgejahr. Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ist das ausgesetzt: Maßgeblich ist dann die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres. Nach dem aktuellen Gesetzestext gilt ab 2027 wieder die Monatspflicht für Gründer.

Beispiel

Ein Handwerksbetrieb hatte im Vorjahr 7.200 € Umsatzsteuer. Er meldet vierteljährlich, jeweils bis zum 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar.

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Umsatzsteuer-Vorauszahlung: Zahllast, Voranmeldungszeitraum, Dauerfristverlängerung

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