Seit 2025 gilt: Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen fallen dann nicht an, im Gegenzug ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Die Einkommensteuer- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind davon unabhängig: Auch Kleinunternehmer zahlen sie, wenn ihr Gewinn hoch genug ist.
Beispiel
Eine Nebenerwerbs-Fotografin mit 18.000 € Umsatz stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer und gibt keine Voranmeldungen ab.
Rechner
Umsatzsteuer-Vorauszahlung: Zahllast, Voranmeldungszeitraum, Dauerfristverlängerung
Zur Orientierung, verbindlich ist das Gesetz.