Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes, ohne Bescheid und ohne Mahnung, sobald eine fällige Steuer nicht rechtzeitig gezahlt ist. Gerechnet wird je angefangenem Monat, schon ein Tag nach Ablauf der Schonfrist kostet einen vollen Monat.
Der Zuschlag ist ein Druckmittel und kein Zins. Er ist steuerlich nicht abziehbar. In Härtefällen, etwa bei Krankheit oder Zahlungsunfähigkeit, kann er nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden. Säumniszuschläge entstehen nicht auf steuerliche Nebenleistungen wie Zinsen.
Beispiel
4.380 € Gewerbesteuer, 20 Tage zu spät: Basis 4.350 €, ein angefangener Monat, Säumniszuschlag 43,50 €.
Rechner
Säumniszuschlag-Rechner: Was eine verspätete Vorauszahlung kostet
Zur Orientierung, verbindlich ist das Gesetz.