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Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Lexikon · § 108 AO

Fälligkeit

Die Fälligkeit ist der Tag, bis zu dem eine Steuer spätestens gezahlt sein muss.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Für Vorauszahlungen legen die Gesetze feste Fälligkeitstage fest: 10. März, Juni, September, Dezember für die Einkommen- und Körperschaftsteuer, 15. Februar, Mai, August, November für die Gewerbesteuer, der 10. Tag nach dem Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer.

Fällt ein solcher Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist erst mit dem nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Wird bis zum Ablauf des Fälligkeitstags nicht gezahlt, entstehen Säumniszuschläge, bei Überweisung allerdings erst nach drei Tagen Schonfrist.

Beispiel

Der 15. Februar 2026 ist ein Sonntag. Die Gewerbesteuer-Rate ist deshalb erst am Montag, 16. Februar 2026, fällig.

Rechner

Säumniszuschlag-Rechner: Was eine verspätete Vorauszahlung kostet

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