Die Bagatellgrenze erspart Finanzamt und Steuerpflichtigen Kleinstbeträge. Unterhalb von 400 € im Jahr oder 100 € je Termin wird keine Vorauszahlung festgesetzt, die Steuer wird dann erst mit dem Jahresbescheid fällig.
Für Erhöhungen gilt eine eigene Grenze: mindestens 100 € je Termin, bei nachträglicher Erhöhung nach Jahresende mindestens 5.000 €. Bei der Gewerbesteuer liegt die Grenze bei 50 € je Rate (§ 19 Abs. 5 GewStG), bei der Körperschaftsteuer gelten die Grenzen der Einkommensteuer entsprechend.
Beispiel
Eine Rentnerin hatte zuletzt 360 € Nachzahlung. Weil die Grenze von 400 € nicht erreicht ist, setzt das Finanzamt keine Vorauszahlungen fest.
Rechner
Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026
Zur Orientierung, verbindlich ist das Gesetz.