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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Lexikon · § 37 Abs. 5 EStG

Mindestbetrag

Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 € im Jahr und 100 € je Termin betragen.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Die Bagatellgrenze erspart Finanzamt und Steuerpflichtigen Kleinstbeträge. Unterhalb von 400 € im Jahr oder 100 € je Termin wird keine Vorauszahlung festgesetzt, die Steuer wird dann erst mit dem Jahresbescheid fällig.

Für Erhöhungen gilt eine eigene Grenze: mindestens 100 € je Termin, bei nachträglicher Erhöhung nach Jahresende mindestens 5.000 €. Bei der Gewerbesteuer liegt die Grenze bei 50 € je Rate (§ 19 Abs. 5 GewStG), bei der Körperschaftsteuer gelten die Grenzen der Einkommensteuer entsprechend.

Beispiel

Eine Rentnerin hatte zuletzt 360 € Nachzahlung. Weil die Grenze von 400 € nicht erreicht ist, setzt das Finanzamt keine Vorauszahlungen fest.

Rechner

Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026

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