Die Lohnsteuer-Anmeldung ist keine Vorauszahlung im engeren Sinn, folgt aber demselben Rhythmus wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Monatlich anzumelden ist, wenn die Lohnsteuer im Vorjahr mehr als 5.000 € betrug, vierteljährlich bei 1.080 € bis 5.000 €, sonst jährlich.
Für Arbeitnehmer wirkt die einbehaltene Lohnsteuer wie eine Vorauszahlung: Sie wird mit der Einkommensteuer verrechnet und mindert Vorauszahlungen auf andere Einkünfte.
Beispiel
Ein Café mit drei Angestellten führt jeden Monat bis zum 10. die Lohnsteuer des Vormonats ab.
Begriffserklärung ohne Beratung im Einzelfall.