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Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Lexikon · § 51a EStG

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in den übrigen Ländern und wird mit den Vorauszahlungen erhoben.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer, die sich unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge ergäbe. Die Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG wird dabei nicht abgezogen (§ 51a Abs. 2 EStG), Kirchenmitglieder mit Gewerbe zahlen also auf die ungeminderte Einkommensteuer.

Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert im Folgejahr das zu versteuernde Einkommen. Viele Landeskirchen begrenzen die Kirchensteuer bei hohen Einkommen auf Antrag (Kappung).

Beispiel

Einkommensteuer 12.000 €, Wohnsitz in Hessen: 1.080 € Kirchensteuer, je Vorauszahlung 270 €.

Rechner

Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026

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