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Gewerbesteuer-Hebesätze · Mecklenburg-Vorpommern · Datenstand 2024

Gewerbesteuer-Hebesätze in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern reichen die Gewerbesteuer-Hebesätze von 250 % (Insel Hiddensee) bis 485 % (Wittenburg), der Median der 724 Gemeinden liegt bei 380 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Hebesätze aus dem Datensatz der Statistischen Ämter übernommen

Gemeinden7241.575.563 Einwohner
Gewichtet398,6 %Bund 413,1 %
Über 400 %32Gemeinden
Unter 280 %5ab 2027 zu niedrig

in Mecklenburg-Vorpommern erheben 4 % der Gemeinden mehr als 400 % Gewerbesteuer, insgesamt 32 von 724. Nach Einwohnern gewichtet liegt der Hebesatz bei 398,6 %, bundesweit bei 413,1 %. In Rostock, der einwohnerstärksten Stadt des Landes, gilt ein Satz von 465 %. Bei den größeren Städten reicht die Spanne von 425 % in Greifswald bis 465 % in Rostock. 5 Gemeinden liegen unter 280 % und müssen ihren Satz 2027 anheben.

Verteilung der Hebesätze

Städte ab 30.000 Einwohnern

StadtGewerbesteuer2022Grundsteuer BEinwohner
Rostock465 %465 %520 %204.706
Schwerin450 %450 %595 %97.944
Neubrandenburg440 %440 %550 %60.693
Greifswald425 %425 %480 %56.074
Stralsund445 %445 %542 %54.187
Wismar450 %450 %580 %43.374

Günstigste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern

  1. Waren (Müritz)320 %
  2. Kühlungsborn (Ostseebad, Stadt)320 %
  3. Barth345 %
  4. Laage349 %
  5. Ribnitz-Damgarten (Bernsteinstadt)360 %
  6. Hagenow360 %
  7. Sanitz360 %
  8. Parchim365 %
  9. Grevesmühlen365 %
  10. Malchin367 %

Höchste Hebesätze ab 5.000 Einwohnern

  1. Wittenburg485 %
  2. Rostock (kreisfreie Stadt, Hanse- und Universitätsstadt)465 %
  3. Torgelow450 %
  4. Anklam (Hansestadt)450 %
  5. Wismar (Hansestadt)450 %
  6. Schwerin (kreisfreie Stadt, Landeshauptstadt)450 %
  7. Stralsund (Hansestadt)445 %
  8. Neubrandenburg (Vier-Tore-Stadt)440 %
  9. Greifswald (Universitäts- und Hansestadt)425 %
  10. Satow420 %

Gewerbesteuer-Termine 2026

  • Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag)
  • Freitag, 15.05.2026
  • Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag)
  • Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag)

Datenstand 2024 ohne Gewähr, verbindlich sind die Bescheide der Gemeinden.

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