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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Beispielrechnungen · Tarif 2026 · Grundtarif

Einkommensteuer-Vorauszahlung: 60.000 € zu versteuerndes Einkommen, ledig

Bei 60.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlst du 2026 als Single viermal 3.558,00 € Einkommensteuer-Vorauszahlung inklusive Soli, zusammen 14.232,00 € im Jahr.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Berechnet mit dem Tarif nach § 32a EStG 2026

Je Termin3.558,00 €ESt 3.558 € + Soli 0,00 €
Einkommensteuer14.233 €23,72 % Durchschnitt
Soli0,00 €unter Freigrenze
Pro Monat1.186,00 €Rücklage

Grundlage sind 60.000 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2026. Wer selbstständig ist, landet bei diesem Wert, wenn der Gewinn um Krankenversicherung, Altersvorsorge und andere Abzüge höher liegt. 60.000 € liegen in der zweiten Progressionszone des Tarifs. Der Durchschnittssatz beträgt 23,72 %, der Grenzsteuersatz 38 %. Solidaritätszuschlag fällt nicht an, weil die Einkommensteuer von 14.233 € unter der Freigrenze von 20.350 € liegt.

Die vier Vorauszahlungen 2026

Einkommensteuer und Soli 2026
TerminFällig amBetrag
1. RateDienstag, 10.03.20263.558,00 €
2. RateMittwoch, 10.06.20263.558,00 €
3. RateDonnerstag, 10.09.20263.558,00 €
4. RateDonnerstag, 10.12.20263.558,00 €

Mehrgewinn wird mit 38 % belastet. Wer 10.000 € zusätzlich verdient, sollte mit rund 1.008 € höheren Raten rechnen, sobald das Finanzamt anpasst.

Was die Kirchensteuer ausmacht

Die Kirchensteuer wird mit denselben Terminen vorausgezahlt. Bei 9 % kommen 1.280,97 € im Jahr dazu, in Bayern und Baden-Württemberg mit 8 % sind es 1.138,64 €.

ohne8 %9 %
Kirchensteuer0 €1.138,64 €1.280,97 €
je Termin3.558,00 €3.842,66 €3.878,24 €

Variante: gewerbliche Einkünfte

Als Gewerbetreibender in einer Gemeinde mit 400 % Hebesatz kämen 4.970,00 € Gewerbesteuer dazu, vierteljährlich 1.242 € an die Gemeinde. Über § 35 EStG sinkt die Einkommensteuer dafür um 4.970,00 €, die Rate ans Finanzamt fällt auf 2.315,00 €.

Gewerbesteuer 2026 bei 400 %
TerminFällig amBetrag
1. RateMontag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag)1.242 €
2. RateFreitag, 15.05.20261.242 €
3. RateMontag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag)1.242 €
4. RateMontag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag)1.242 €

Grund- und Splittingtarif im Vergleich

Mit Trauschein und Zusammenveranlagung wären es nur 2.108,00 € je Quartal, 1.450,00 € weniger als für eine ledige Person.

Herabsetzung, Erhöhung, Zinsen

Sinkt dein Gewinn im laufenden Jahr um ein Fünftel, wären nur noch 2.463,00 € je Termin angemessen. Das ist ein Fall für einen Herabsetzungsantrag. Ohne Vorauszahlungen würde die Jahressteuer von 14.232,00 € komplett mit dem Bescheid fällig. Wird der Bescheid für 2026 erst ein Jahr nach Beginn des Zinslaufs wirksam, kämen 255 € Nachzahlungszinsen dazu.

Wie viel du monatlich beiseitelegen solltest

Teilt man die Jahressteuer durch zwölf, sind 1.186,00 € pro Monat nötig, mit Kirchensteuer von 9 % rund 1.292,74 €.

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Häufige Fragen

Wann sind die Raten 2026 fällig?

Am 10.03.2026, 10.06.2026, 10.09.2026 und 10.12.2026.

Wie viel Prozent Steuern zahle ich bei 60.000 €?

23,72 % Einkommensteuer im Durchschnitt, der Grenzsteuersatz auf zusätzliche Einkünfte beträgt 38 %.

Wie hoch ist die Steuervorauszahlung bei 60.000 € Einkommen?

Viermal 3.558,00 € im Jahr 2026, zusammen 14.232,00 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 3.878,24 € je Termin.

Diese Rechnung ersetzt keine Beratung. Abweichungen ergeben sich durch Kinderfreibeträge, Steuerabzüge und Anrechnungen.

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