Zusammen veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner profitieren vom Splitting, weil die Progression geglättet wird. Der Vorteil ist am größten, wenn ein Partner viel und der andere wenig oder nichts verdient.
Für die Vorauszahlungen zählt die Veranlagungsart des letzten Bescheids. Trennen sich Paare, endet die Zusammenveranlagung ab dem Jahr nach der dauernden Trennung, die Vorauszahlungen sollten dann angepasst werden.
Beispiel
60.000 € gemeinsames zu versteuerndes Einkommen: Splittingtarif 2026 rund 8.430 € Einkommensteuer, Grundtarif für eine Person mit 60.000 € rund 14.230 €.
Rechner
Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026
Zur Orientierung, verbindlich ist das Gesetz.