Ohne Milderungszone würde der Soli beim Überschreiten der Freigrenze sprunghaft auf 5,5 % der gesamten Einkommensteuer steigen. Stattdessen wird er auf 11,9 % des Überschusses begrenzt, bis dieser Wert 5,5 % der Einkommensteuer erreicht.
Für Singles reicht die Milderungszone 2026 ungefähr bis zu einer Einkommensteuer von 37.900 €, das entspricht rund 116.700 € zu versteuerndem Einkommen. Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz.
Beispiel
Einkommensteuer 25.000 €, Freigrenze 20.350 €: 11,9 % von 4.650 € sind 553,35 €, weniger als 5,5 % von 25.000 € (1.375 €).
Rechner
Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026
Zur Orientierung, verbindlich ist das Gesetz.