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Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Lexikon · § 32a EStG

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt: 12.348 € im Jahr 2026.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Der Grundfreibetrag ist in den Tarif eingebaut und sichert das Existenzminimum. Er betrug 11.784 € für 2024, 12.096 € für 2025 und beträgt 12.348 € für 2026. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich.

Für Vorauszahlungen heißt das: Wer voraussichtlich nur knapp über dem Grundfreibetrag liegt, erreicht oft die Mindestgrenze von 400 € im Jahr nicht. Für Rentner mit kleinen Nebeneinkünften ist das häufig der Fall.

Beispiel

Bei 12.348 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 2026 null Euro, bei 15.000 € sind es 435 €.

Rechner

Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026

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