Der Grundfreibetrag ist in den Tarif eingebaut und sichert das Existenzminimum. Er betrug 11.784 € für 2024, 12.096 € für 2025 und beträgt 12.348 € für 2026. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich.
Für Vorauszahlungen heißt das: Wer voraussichtlich nur knapp über dem Grundfreibetrag liegt, erreicht oft die Mindestgrenze von 400 € im Jahr nicht. Für Rentner mit kleinen Nebeneinkünften ist das häufig der Fall.
Beispiel
Bei 12.348 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 2026 null Euro, bei 15.000 € sind es 435 €.
Rechner
Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026
Begriffserklärung ohne Beratung im Einzelfall.