Als Betriebsstätten gelten etwa der Ort der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Werkstätten, Lager und Verkaufsstellen (§ 12 AO). Gewerbesteuerberechtigt ist die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt. Ein bloßer Briefkasten oder eine reine Postanschrift reicht nicht.
Wer in einer Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz eine echte Betriebsstätte unterhält, profitiert vom niedrigeren Satz. Bei mehreren Betriebsstätten wird der Messbetrag auf die Gemeinden zerlegt.
Beispiel
Ein Softwarehaus mit Büro in einer Umlandgemeinde zahlt deren Hebesatz, auch wenn der Inhaber in der Großstadt wohnt.
Rechner
Gewerbesteuer-Vorauszahlung: Messbetrag, Hinzurechnungen, Hebesatz deiner Stadt und Raten
Begriffserklärung ohne Beratung im Einzelfall.