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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Beispielrechnungen · Tarif 2026 · Grundtarif

Einkommensteuer-Vorauszahlung: 300.000 € zu versteuerndes Einkommen, ledig

30.470,52 € pro Quartal: So viel verlangt das Finanzamt 2026 als Single bei 300.000 € zu versteuerndem Einkommen, insgesamt 121.882,08 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Berechnet mit dem Tarif nach § 32a EStG 2026

Je Termin30.470,52 €ESt 28.882 € + Soli 1.588,52 €
Einkommensteuer115.529 €38,51 % Durchschnitt
Soli6.354,09 ۟ber Freigrenze
Pro Monat10.156,84 €Rücklage

Ausgangspunkt ist ein zu versteuerndes Einkommen von 300.000 €. Das ist die Zahl, auf die der Tarif angewendet wird, nachdem alle Abzüge vom Gewinn abgezogen sind. 300.000 € liegen im Bereich der sogenannten Reichensteuer mit 45 % Grenzsteuersatz. Der Durchschnittssatz beträgt 38,51 %. Oberhalb der Milderungszone wird der Soli mit vollen 5,5 % erhoben, bei diesem Einkommen 6.354,09 €.

Zahlungsplan 2026

Raten 2026 (ledig)
TerminFällig amBetrag
1. RateDienstag, 10.03.202630.470,52 €
2. RateMittwoch, 10.06.202630.470,52 €
3. RateDonnerstag, 10.09.202630.470,52 €
4. RateDonnerstag, 10.12.202630.470,52 €

Der Grenzsteuersatz liegt hier bei 45 %. Jede weitere 10.000 € Gewinn lassen die Quartalsrate um etwa 1.187 € steigen.

Kirchensteuer dazu

Kirchenmitglieder zahlen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Einkommensteuer zusätzlich, hier 10.397,61 € im Jahr bei 9 %.

ohne8 %9 %
Kirchensteuer0 €9.242,32 €10.397,61 €
je Termin30.470,52 €32.781,10 €33.069,92 €

Als Gewerbetreibender

Gewerbliche Einkünfte lösen bei 400 % Hebesatz 38.570,00 € Gewerbesteuer aus, jeweils 9.642 € am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Die Anrechnung nach § 35 EStG senkt die Einkommensteuer um 38.570,00 €, die Rate ans Finanzamt auf 20.297,18 €.

Gewerbesteuer 2026 bei 400 %
TerminFällig amBetrag
1. RateMontag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag)9.642 €
2. RateFreitag, 15.05.20269.642 €
3. RateMontag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag)9.642 €
4. RateMontag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag)9.642 €

Splittingvorteil bei 300.000 €

Mit Trauschein und Zusammenveranlagung wären es nur 27.358,26 € je Quartal, 3.112,26 € weniger als für eine ledige Person.

Herabsetzung, Erhöhung, Zinsen

Bei 20 % weniger Gewinn wären 23.648,88 € je Quartal genug. Wer das früh beantragt, schont die Liquidität. Hätte das Finanzamt keine Vorauszahlungen festgesetzt, käme die ganze Steuer von 121.882,08 € auf einen Schlag. Zwölf Monate nach Beginn des Zinslaufs wären zusätzlich 2.193 € Zinsen fällig.

Monatlich zurücklegen

Wer monatlich 10.156,84 € auf ein separates Konto überweist, hat zu jedem Termin genug Geld. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 11.023,30 €.

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Fragen und Antworten

Wie viel sollte ich monatlich zurücklegen?

10.156,84 € im Monat decken Einkommensteuer und Soli, ohne Kirchensteuer und ohne Gewerbesteuer.

Wann sind die Raten 2026 fällig?

Am 10.03.2026, 10.06.2026, 10.09.2026 und 10.12.2026.

Was ändert sich mit Gewerbesteuer?

Bei 400 % Hebesatz kommen 38.570,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 38.570,00 €.

Nur ein Rechenbeispiel nach § 32a EStG, keine Steuerberatung im Einzelfall.

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