Ausgangspunkt ist ein zu versteuerndes Einkommen von 300.000 €. Das ist die Zahl, auf die der Tarif angewendet wird, nachdem alle Abzüge vom Gewinn abgezogen sind. 300.000 € liegen im Bereich der sogenannten Reichensteuer mit 45 % Grenzsteuersatz. Der Durchschnittssatz beträgt 38,51 %. Oberhalb der Milderungszone wird der Soli mit vollen 5,5 % erhoben, bei diesem Einkommen 6.354,09 €.
Zahlungsplan 2026
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Dienstag, 10.03.2026 | 30.470,52 € |
| 2. Rate | Mittwoch, 10.06.2026 | 30.470,52 € |
| 3. Rate | Donnerstag, 10.09.2026 | 30.470,52 € |
| 4. Rate | Donnerstag, 10.12.2026 | 30.470,52 € |
Der Grenzsteuersatz liegt hier bei 45 %. Jede weitere 10.000 € Gewinn lassen die Quartalsrate um etwa 1.187 € steigen.
Kirchensteuer dazu
Kirchenmitglieder zahlen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Einkommensteuer zusätzlich, hier 10.397,61 € im Jahr bei 9 %.
| ohne | 8 % | 9 % | |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer | 0 € | 9.242,32 € | 10.397,61 € |
| je Termin | 30.470,52 € | 32.781,10 € | 33.069,92 € |
Als Gewerbetreibender
Gewerbliche Einkünfte lösen bei 400 % Hebesatz 38.570,00 € Gewerbesteuer aus, jeweils 9.642 € am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Die Anrechnung nach § 35 EStG senkt die Einkommensteuer um 38.570,00 €, die Rate ans Finanzamt auf 20.297,18 €.
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag) | 9.642 € |
| 2. Rate | Freitag, 15.05.2026 | 9.642 € |
| 3. Rate | Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag) | 9.642 € |
| 4. Rate | Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag) | 9.642 € |
Splittingvorteil bei 300.000 €
Mit Trauschein und Zusammenveranlagung wären es nur 27.358,26 € je Quartal, 3.112,26 € weniger als für eine ledige Person.
Herabsetzung, Erhöhung, Zinsen
Bei 20 % weniger Gewinn wären 23.648,88 € je Quartal genug. Wer das früh beantragt, schont die Liquidität. Hätte das Finanzamt keine Vorauszahlungen festgesetzt, käme die ganze Steuer von 121.882,08 € auf einen Schlag. Zwölf Monate nach Beginn des Zinslaufs wären zusätzlich 2.193 € Zinsen fällig.
Monatlich zurücklegen
Wer monatlich 10.156,84 € auf ein separates Konto überweist, hat zu jedem Termin genug Geld. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 11.023,30 €.
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Fragen und Antworten
Wie viel sollte ich monatlich zurücklegen?
10.156,84 € im Monat decken Einkommensteuer und Soli, ohne Kirchensteuer und ohne Gewerbesteuer.
Wann sind die Raten 2026 fällig?
Am 10.03.2026, 10.06.2026, 10.09.2026 und 10.12.2026.
Was ändert sich mit Gewerbesteuer?
Bei 400 % Hebesatz kommen 38.570,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 38.570,00 €.
Nur ein Rechenbeispiel nach § 32a EStG, keine Steuerberatung im Einzelfall.