Weil der Grundfreibetrag steuerfrei bleibt und der Tarif progressiv verläuft, liegt der Durchschnittssteuersatz immer unter dem Grenzsteuersatz. Er eignet sich, um die Steuerrücklage als Prozentsatz des Einkommens zu planen.
Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt er 2026 bei etwa 21 %, bei 100.000 € bei knapp 31 %. Für Ehepaare mit Splittingtarif fällt er bei gleichem gemeinsamem Einkommen deutlich niedriger aus.
Beispiel
Einkommensteuer 10.548 € bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen ergibt 2026 einen Durchschnittssteuersatz von 21,1 %.
Rechner
Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026
Begriffserklärung ohne Beratung im Einzelfall.