Ratgeber
Gewerbesteuer-Vorauszahlung: Berechnung, Termine und Anrechnung
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahme der Gemeinden und für viele Gewerbetreibende ein Rätsel. Sie wird vom Finanzamt vorbereitet, von der Gemeinde erhoben und bei Einzelunternehmern zum großen Teil wieder mit der Einkommensteuer verrechnet. Dieser Ratgeber erklärt die Berechnung Schritt für Schritt, die Vorauszahlungstermine und wie die Anrechnung funktioniert.
Wer Gewerbesteuer zahlt
Gewerbesteuerpflichtig ist jeder Gewerbebetrieb im Inland, also Einzelunternehmen, Personengesellschaften mit gewerblicher Tätigkeit und alle Kapitalgesellschaften. Freiberufler wie Ärztinnen, Anwälte, Architekten oder Journalisten zahlen keine Gewerbesteuer, ebenso Land- und Forstwirte und die reine Vermögensverwaltung.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €. Bis zu diesem Gewerbeertrag fällt keine Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro.
Schritt 1: Vom Gewinn zum Gewerbeertrag
Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn. Ihm werden Teile der Finanzierungskosten wieder hinzugerechnet: Zinsen zu 100 %, Mieten und Leasing für bewegliche Güter zu 20 %, Mieten für Immobilien zu 50 %, Lizenzen zu 25 %. Von der Summe bleiben 200.000 € frei, ein Viertel des Rests wird hinzugerechnet (§ 8 GewStG). Für die meisten kleinen Betriebe bleibt es deshalb bei null.
Abgezogen werden Kürzungen nach § 9 GewStG, etwa für eigenen Grundbesitz. Das Ergebnis ist der Gewerbeertrag, er wird auf volle 100 € abgerundet.
Selbst rechnen
Mit unserem Rechner für die Gewerbesteuer-Vorauszahlung rechnest du deinen eigenen Fall mit Rechenweg durch.
Schritt 2: Freibetrag und Messbetrag
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der abgerundete Gewerbeertrag um 24.500 € gekürzt. Auf den Rest wendet das Finanzamt die Steuermesszahl von 3,5 % an (§ 11 GewStG). Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, festgesetzt im Gewerbesteuermessbescheid.
Bei 60.000 € Gewerbeertrag sind das 60.000 € minus 24.500 € gleich 35.500 €, mal 3,5 % gleich 1.242,50 € Messbetrag.
Schritt 3: Hebesatz der Gemeinde
Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Bei 400 % werden aus 1.242,50 € Messbetrag 4.970 € Gewerbesteuer, bei 450 % sind es 5.591,25 €. Die Hebesätze liegen nach dem Datensatz 2024 der Statistischen Ämter zwischen 200 % und 700 %, der Median aller Gemeinden bei 380 %. Großstädte verlangen meist deutlich mehr.
Welcher Hebesatz für dich gilt, hängt vom Ort der Betriebsstätte ab, nicht vom Wohnort. Unsere Übersicht nennt die Hebesätze aller Städte ab 30.000 Einwohnern, die Gemeinde-Suche findet auch kleine Orte.
Die Vorauszahlungstermine
Die Gemeinde verlangt am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeweils ein Viertel der zuletzt festgesetzten Gewerbesteuer (§ 19 GewStG). Jede Rate wird auf volle Euro abgerundet und nur festgesetzt, wenn sie mindestens 50 € beträgt.
Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Im Saarland ist der 15. August landesweit Feiertag, in Bayern in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung. Die Gewerbesteuer zahlst du an die Stadtkasse, die Bankverbindung steht im Bescheid der Gemeinde.
Anrechnung auf die Einkommensteuer
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften bekommen einen großen Teil zurück. Nach § 35 EStG sinkt die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und höchstens um die Einkommensteuer, die auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.
Im Beispiel mit 1.242,50 € Messbetrag sind das bis zu 4.970 €. Bei einem Hebesatz von 400 % gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer also vollständig aus. Bei 450 % bleiben 621,25 € Mehrbelastung. Für die Einkommensteuer-Vorauszahlung heißt das: Das Finanzamt rechnet die Anrechnung ein, die Raten ans Finanzamt sinken, dafür kommen die Raten an die Gemeinde dazu.
Kapitalgesellschaften zahlen voll
Eine GmbH oder UG bekommt weder Freibetrag noch Anrechnung. Bei 100.000 € Gewerbeertrag und 400 % Hebesatz zahlt sie 14.000 € Gewerbesteuer, dazu 15.000 € Körperschaftsteuer und 825 € Soli. Die Gewerbesteuer ist bei der Körperschaftsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar.
Für Kapitalgesellschaften ist der Hebesatz deshalb ein echter Standortfaktor: Zwischen 300 % und 500 % liegen bei 100.000 € Ertrag 7.000 € Unterschied pro Jahr.
Vorauszahlungen anpassen
Die Gemeinde kann die Vorauszahlungen an die voraussichtliche Steuer anpassen, bis zum Ende des 15. Monats nach dem Jahr. In der Praxis beantragst du die Anpassung beim Finanzamt, das einen Messbetrag für Vorauszahlungszwecke festsetzt. An diesen Wert ist die Gemeinde gebunden.
Am einfachsten ist es, die Gewerbesteuer im selben Schreiben wie die Einkommensteuer-Vorauszahlungen anzusprechen. Unser Rechner für die Gewerbesteuer-Vorauszahlung zeigt Messbetrag, Steuer, Raten und Anrechnung für jeden Hebesatz.
Rechenbeispiel mit Hinzurechnungen
Ein Einzelhändler mit zwei Filialen hat 180.000 € Gewinn. Er zahlt 30.000 € Zinsen für Kredite, 360.000 € Ladenmiete und 20.000 € Leasingraten für Fahrzeuge. Die Finanzierungsanteile: Zinsen 30.000 €, Mieten für Immobilien zur Hälfte 180.000 €, Leasing zu einem Fünftel 4.000 €, zusammen 214.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 200.000 € bleiben 14.000 €, ein Viertel davon, 3.500 €, wird hinzugerechnet.
Der Gewerbeertrag beträgt 183.500 €. Nach dem Freibetrag von 24.500 € bleiben 159.000 €, der Messbetrag liegt bei 5.565 €. Bei 450 % Hebesatz ergibt das 25.042,50 € Gewerbesteuer, je Vorauszahlung 6.260 €. Angerechnet werden auf die Einkommensteuer bis zu 22.260 €.
Hebesätze großer Städte im Vergleich
Nach dem Datensatz der Statistischen Ämter für 2024 verlangen Berlin und Hamburg 410 % beziehungsweise 470 %, München 490 %, Köln 475 %, Frankfurt am Main 460 %. Viele Umlandgemeinden liegen deutlich darunter, im Berliner Umland etwa bei 300 % bis 330 %.
Für einen Einzelunternehmer mit 60.000 € Gewinn macht der Unterschied zwischen 400 % und 490 % rund 1.120 € Gewerbesteuer aus, von denen über § 35 EStG nichts zusätzlich angerechnet wird. Für eine GmbH mit 100.000 € Ertrag sind es 3.150 €.
Neugründung und erste Vorauszahlungen
Wird ein Gewerbebetrieb im Laufe des Jahres gegründet, setzt die Gemeinde die ersten Vorauszahlungen anhand der Schätzung des Finanzamts fest (§ 19 Abs. 4 GewStG). Basis sind die Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Liegt die Schätzung unter dem Freibetrag, gibt es keine Vorauszahlungen.
Wie bei der Einkommensteuer gilt: Eine zu niedrige Schätzung führt im Folgejahr zu Nachzahlung und höheren Raten. Lege auch für die Gewerbesteuer von Anfang an etwas zurück.
Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe
Seit 2008 ist die Gewerbesteuer bei der Gewinnermittlung nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar (§ 4 Abs. 5b EStG). Sie wird zwar gebucht, aber in der Steuererklärung außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet. Für Einzelunternehmer wird das durch die Anrechnung nach § 35 EStG weitgehend ausgeglichen, für Kapitalgesellschaften nicht.
In der Praxis bedeutet das: Die Gewerbesteuer senkt weder die Einkommensteuer noch die Körperschaftsteuer über den Gewinn. Wer das in Planrechnungen vergisst, unterschätzt die Steuerbelastung einer GmbH.
Wo du den Hebesatz findest
Den Hebesatz deiner Gemeinde findest du in der Haushaltssatzung oder auf unseren Hebesatz-Seiten. Für Städte ab 30.000 Einwohnern ist er direkt im Rechner auswählbar.
Vorauszahlungen zu hoch? Lass sie prüfen
Gründung, Gewinnsprung oder drohende Nachzahlung: Mit einer Kanzlei an deiner Seite planst du Vorauszahlungen und Liquidität, statt vom Bescheid überrascht zu werden.
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Häufige Fragen
Wie berechne ich die Gewerbesteuer-Vorauszahlung?
Gewerbeertrag abrunden, bei Personenunternehmen 24.500 € abziehen, mal 3,5 % mal Hebesatz, durch vier teilen und auf volle Euro abrunden.
Wann ist die Gewerbesteuer-Vorauszahlung fällig?
Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, bei Wochenende oder Feiertag am nächsten Werktag.
Bekomme ich die Gewerbesteuer zurück?
Als Einzelunternehmer teilweise: Die Einkommensteuer sinkt um bis zu das Vierfache des Messbetrags. Bis 400 % Hebesatz gleicht das die Gewerbesteuer meist aus.
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein. Freie Berufe nach § 18 EStG sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
Wo stelle ich den Antrag auf Anpassung?
Beim Finanzamt, das einen Messbetrag für Vorauszahlungszwecke festsetzt. Die Gemeinde ist daran gebunden.
Ab welchem Betrag werden Hinzurechnungen relevant?
Wenn Zinsen, anteilige Mieten, Leasing und Lizenzen zusammen 200.000 € übersteigen. Dann wird ein Viertel des Überschusses hinzugerechnet.
Wie hoch ist der Hebesatz in Großstädten?
Laut Datensatz 2024 etwa 410 % in Berlin, 470 % in Hamburg, 490 % in München und 475 % in Köln.
Redaktion und Prüfung
Recherchiert und vor Veröffentlichung von Hand geprüft von der Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de. Alle Beträge, Fristen und Termine haben wir mit dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de abgeglichen (Stand 14.10.2026), Beispiele mit dem Rechenkern unserer Rechner nachgerechnet. Keine Steuerberatung. Fehler gefunden? Schreib uns.